Direct lending

Direct Lending ist eine innovative Form der Finanzierung, bei der sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen Fremdkapital direkt von Geldgebern erhalten - und das ohne den Umweg über herkömmliche Banken. Hierbei werden die klassischen Zwischenhändler wie Investmentbanken umgangen, und die Finanzierung erfolgt direkt zwischen den beteiligten Parteien. Potenzielle Geldgeber können vermögende Privatinvestoren oder institutionelle Anleger sein, die ihre finanziellen Mittel direkt in Projekte oder Kredite investieren möchten.

Obwohl Direct Lending heutzutage als innovative Finanzierungsoption gilt, ist dieses Konzept keineswegs neu. Ein klassisches Beispiel für Direct Lending wäre ein Darlehen innerhalb der Familie, zum Beispiel von einer Schwester an ihren Bruder. Früher war Direct Lending jedoch oft auf den Familien- und Bekanntenkreis beschränkt, da die Investoren die Kreditnehmer und vor allem deren Kreditwürdigkeit genau kannten.

Crowdlending mit Crowd4Cash ermöglicht es nun aber auch Investoren ausserhalb dieses engen Kreises, von dieser attraktiven Anlagemöglichkeit zu profitieren. Durch sorgfältige Überprüfung der Kreditwürdigkeit jedes Kreditnehmers schafft Crowd4Cash ein vertrauenswürdiges Umfeld für Investoren, die in verschiedene Kreditprojekte investieren möchten.

Entdecken Sie die Vorteile des Direct Lending mit Crowd4Cash und werden Sie Teil einer modernen Finanzierungsform, die Transparenz, Effizienz und Chancen für Geldgeber und Kreditnehmer gleichermassen bietet. Nutzen Sie die Möglichkeit, in spannende Projekte zu investieren und Ihr Portfolio zu diversifizieren.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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