Crowdlending

Crowdlending ist eine alternative Finanzierungsform, welche die Finanzierung ohne Beteiligung einer Bank sicherstellt. In der Ursprungsform vermittelt eine Plattform ein Darlehen zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber, ohne dabei Kredit-Partei zu sein. Dabei sind die Parteien einander gleichgestellt und der Kreditgeber bekommt Annuitätenzahlungen (Kombination von Tilgungen und Zinsen) vom Schuldner via der Crowdlending Plattform vergütet.

In der Schweiz hat sich das Modell durchgesetzt, dass die Plattformen selbst als Kreditgeber auftreten. Dies hat den Vorteil, dass die Kreditgeber, welche den Kredit finanzieren keine Lizenzpflicht haben (auch wenn sie dies gewerbsmässig machen). Die Crowdlending Plattform übernimmt zusätzlich die Betragstransformationsfunktion der Banken, da sie kleinere Beträge zu einem Kredit bündeln. In der Regel finanzieren mehrere Kreditgeber (die sogenannte Crowd) einen Kredit, welcher dann dem Schuldner ausbezahlt wird. Die Plattform agiert dabei als Administrator und als Zahlstelle und erhält dafür eine Kommission.

Das Modell sieht für die Entstehung des Kreditvertrages keine Bank oder herkömmliches Kreditinstitut vor. Da solche herkömmlichen Anbieter bei den Krediten hauptsächlich vom Zinsdifferenzgeschäft leben, also sich günstig refinanzieren und teurer Geld ausleihen, sind die Zinsen für beide Parteiern bei solchen Anbietern meist relativ schlecht. Da das Crowdlending Geschäft lediglich von Plattformgebühren finanziert wird, sind die Konditionen in dieser Form für beide Kreditparteien vorteilhafter als bei einem herkömmlichen Anbieter. Der Bank kommt in diesem Modell lediglich die Rolle des kontoführenden Instituts zu, über welche die Zahlungsströme abgewickelt werden. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Blog.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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